Die Handelszeitung berichtete am vergangenen Freitag, dass sich die Steuerpflicht für Online-Händler wie Amazon und Co. verzögert. Das sorgt für rote Köpfe bei den Schweizer Händlern. Eigentlich sollten ab 1. Januar 2018 auch grosse ausländische Online-Händler wie Amazon für das Schweizer Geschäft die Mehrwertsteuer an den Bund abliefern müssen. Doch nun wird die Einführung der Regelung um ein Jahr nach hinten verschoben.
Venezuela, Russland und Timbuktu. Da sollen solche Sachen vorkommen. Aber in der Schweiz? Für Patrick Kessler, Präsident des Verbands des Schweizerischen Versandhandels, ist die Eidgenossenschaft auf dem Weg zur Bananenrepublik.
Der Grund für Kesslers Verdruss: Ab 1. Januar 2018 sollten auch grosse ausländische Online-Händler wie Amazon für das Schweizer Geschäft die Mehrwertsteuer an den Bund abliefern müssen – wie Schweizer Anbieter auch. So beschloss es das Parlament im letzten Jahr. Doch jetzt hat das Finanzdepartement die Einführung der Regelung kleinlaut um ein Jahr nach hinten verschoben – und damit den Groll der Schweizer Händler auf sich gezogen: «Seit Jahren kämpfen wir dafür, dass der Bund den systematischen Steuerumgehungspraktiken der grossen ausländischen Online-Händler einen Riegel schiebt», sagt Kessler. Jetzt gehe die Benachteiligung wegen der Verwalter in Bern weiter.
20 Millionen Franken Steuereinnahmen
Für die Schweizer Händler kommt die Verzögerung zur Unzeit. Die Einkäufe von Schweizer Konsumenten bei ausländischen Online-Warenhäusern wachsen enorm und haben sich seit 2013 verdoppelt. Wachstumstreiber sind chinesische Portale wie Aliexpress und Gearbest: Fast jede dritte Sendung stammt mittlerweile aus Fernost. Die eingeführte Billigware vernichtet bei den Schweizer Händlern laut Schätzungen Umsätze in der Höhe von 1 Milliarde Franken – entsprechend energisch drängen sie auf eine Besteuerung der übermächtigen Widersacher aus dem Ausland.
Was die Schweizer Anbieter besonders ärgert: Laut mehreren Quellen wäre mit Amazon einer der grössten Online-Händler bereit gewesen, die neue Versandhandelsregelung anzuwenden – und zwar termingerecht auf den 1. Januar 2018. Dabei rechnen Marktkenner damit, dass allein Amazon inzwischen einen (tiefen) zweistelligen Millionenbetrag an Mehrwertsteuern abliefern müsste. Der Bund selber schätzte vor drei Jahren, dass die Neuregelung ihm zusätzliche Steuereinnahmen von 20 Millionen Franken in die Kasse spült. Tatsächlich dürfte der Ausfall wegen der explosionsartig wachsenden Päckliflut deutlich höher liegen.
Post: «massives Inkassoproblem»
In der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) schiebt man derweil die Verantwortung für das Debakel auf andere. Zur Verzögerung komme es, weil die Post mehr Zeit für die technische Umsetzung benötige. Doch beim gelben Riesen widerspricht man dieser Darstellung entschieden: Es seien keineswegs Probleme mit der konzerninternen IT, die eine zeitgerechte Umsetzung verunmögliche, vielmehr fehle eine rechtlich gesicherte Grundlage, um die IT-Systeme an die Neuregelung anzupassen. Mehr noch: Das neue Gesetz beschere dem Unternehmen ein «massives Inkassoproblem».
Grund für den Ärger bei der Post: Das neue Gesetz sieht vor, dass die Postdienstleister die Steuern für den Bund künftig beim Absender eintreiben sollen. Sie schiessen dem Staat die geschuldete Mehrwertsteuer vor und stellen diese dann beim Absender des Pakets in Rechnung. «Zahlt der ausländische Online-Händler nicht, erleidet die Post finanzielle Ausfälle», sagt Sprecher Oliver Flüeler.
Nicht nur Post betroffen
Das ist ein durchaus realistisches Szenario: Auf den Kleinsendungen aus Asien fehlt meist eine leserliche Angabe des Absenders – entsprechend schwierig dürfte es sein, die Steuern für den Bund einzutreiben. Bei täglich 30’000 Sendungen aus Fernost geht das finanzielle Risiko für den Bundesbetrieb in die Millionen. Dabei ist mitnichten nur die Post von diesem Problem betroffen: «Für private Dienstleister stellen sich die gleichen Probleme und Risiken wie bei der Post», bestätigt Peter Sutterlüti von KEP&Mail, dem Verband privater Postdienstleister.
Der Bundesbetrieb fordert nun, dass der Bund noch einmal über die Bücher geht: Er soll Aliexpress und Co. gesetzlich dazu verpflichten, ein Zollkonto zu eröffnen, auf dem die Post die vorgeschossene Mehrwertsteuer belasten kann. «Dazu braucht es eine weitere Gesetzes- oder Verordnungsanpassung», fordert Sprecher Flüeler. Ob die Steuervögte des Bundes dazu bereit sind, ist noch unklar. Man sei der Ansicht, dass keine weitere Gesetzesanpassung nötig sei, erklärt ESTV-Sprecher Joel Weibel. Allerdings wolle man prüfen, ob es eine Verordnungsänderung brauche.
Amazon muss TV-Gebühren zahlen
Derweil äussern Branchenkenner Zweifel, ob sich das Gros der rund tausend ausländischen Online-Händler überhaupt der neuen Steuerpflicht unterwerfen wird. Versandhändler Kessler fordert, dass nicht oder nur mangelhaft deklarierte Waren aus dem Ausland künftig beschlagnahmt werden. Doch aus der Zollverwaltung ist zu vernehmen, dass dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Einziges Mittel, um gegen säumige Online-Anbieter vorzugehen, werde die Einführung von Netzsperren sein, wie sie das Parlament gegen ausländische Glücksspielportale einführen will. Auch diese könnten allerdings leicht umgangen werden.
Derweil ist bereits das nächste Problem aufgetaucht: Melden sich ausländische Anbieter für die Mehrwertsteuer an und erhalten eine Registrierungsnummer, sind sie verpflichtet, Radio- und TV-Gebühren zu entrichten. Da sich die Höhe der Gebühr am Umsatz bemisst, müssten Amazon und Aliexpress den Höchstbetrag von 40 000 Franken an Billag-Gebühren bezahlen, obwohl ihre Mitarbeiter die SRF-Sender grösstenteils nicht einmal empfangen können.
Quelle: www.handelszeitung.ch